DIE SCHLICHTUNGSSTELLE DER SCHUFA
UNBÜROKRATISCH UND KOSTENFREI
HINTERGRUND
Im partnerschaftlichen Umgang mit dem Verbraucher setzt die SCHUFA vor allem auf Transparenz und Kommunikation. Zentrale Bestandteile der SCHUFA Verbraucherkommunikation sind neben größtmöglicher Offenheit und Information auch Maßnahmen zur finanziellen Bildung, die Einrichtung eines Verbraucherbeirates sowie die Bestellung eines externen, unabhängigen Ombudsmannes.
Bei Differenzen oder Missverständnissen zwischen dem Verbraucher und der SCHUFA überprüft der Ombudsmann den strittigen Vorgang neutral und unbürokratisch. Kommt er zu dem Ergebnis, dass das Anliegen berechtigt war, dann sorgt er mit seinem Schlichtungsspruch dafür, dass die Angelegenheit umgehend richtig gestellt wird. So kann er zum Beispiel eine Überprüfung von beanstandeten Meldungen bei dem betreffenden Vertragspartner veranlassen und gegebenenfalls die Korrektur eines Datensatzes in die Wege leiten. Stellt er hingegen fest, dass die Verfahrensweise der SCHUFA korrekt war, wird er dem Verbraucher den Sachverhalt verständlich und nachvollziehbar erläutern.
ONLINE-FORMULAR
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Situation bei der Bearbeitung der Anliegen an den Ombudsmann zu Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
IHR OMBUDSMANN
Professor Hans-Jürgen Papier ist seit 1. September 2014 unabhängiger Ombudsmann der SCHUFA. Er agiert bei Streitfällen als neutraler Mittler zwischen dem Verbraucher, der SCHUFA und deren Vertragspartnern.
Professor Papier folgt als Ombudsmann auf den im Januar 2014 verstorbenen Professor Winfried Hassemer.
Zur Person